Aufbrauchfrist der Ursprungszeugnisse und Durchschriften Zum 01.05.2019 gelten nur noch die neuen Ursprungszeugnisse und die neuen gelben Durchschriften zum Ursprungszeugnis. Die Aufbrauchfrist der alten Ausführung endet nach einer 3-jährigen Übergangszeit nun endgültig am 30.04.2019. Bis dahin können Sie Ihre alten Formulare aufbrauchen. Denken Sie jedoch daran, unbedingt rechtzeitig neue Vordrucke ...