Der internationale Warenverkehr erfordert den Einsatz spezifischer Dokumente, die den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen und absichern. Zwei der zentralen Formulare in diesem Bereich sind die EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung und die A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung. Beide Bescheinigungen sind essenziell, um Zollvergünstigungen im Handel zwischen der Europäischen Union (EU) und bestimmten Partnerländern zu nutzen. In diesem Beitrag werden die Eigenschaften und Unterschiede dieser Dokumente erläutert, einschließlich ihrer verschiedenen Ausführungen, die Sie in unserem Online-Shop erwerben können.
Was ist eine EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung?
Die EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung ist ein Präferenznachweis, der beim Export in Länder erforderlich ist, mit denen die EU ein Präferenzabkommen unterhält. Durch dieses Abkommen können Zollerleichterungen gewährt werden, sofern die exportierten Waren ihren Ursprung in der EU haben. Dabei muss man jedoch beachten, dass diese Bescheinigung nur für EU-Staaten sowie Staaten, mit denen die EU Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, relevant ist.
Verwendung:
- Export: Die EUR.1-Bescheinigung wird vom Exporteur vorbereitet und bei der zuständigen Zollstelle eingereicht, oft zusammen mit Nachweisdokumenten wie Lieferantenerklärungen.
- Import: Der Importeur kann die EUR.1 verwenden, um in seinem Land von Zollvergünstigungen zu profitieren, indem er nachweist, dass die Waren in der EU hergestellt wurden.
Voraussetzungen:
- Die Ware muss einen präferenziellen Ursprung in der EU aufweisen.
- Bei Warenwerten über 6.000 Euro ist die EUR.1 erforderlich, während bei geringeren Werten eine Ursprungserklärung auf der Rechnung genügt.
Geltungsbereich: Die EUR.1 wird für Exporte in Länder genutzt, die ein zweiseitiges Präferenzabkommen mit der EU haben. Dies schließt zahlreiche Staaten in Afrika, der Karibik, dem Pazifikraum sowie in Osteuropa und Asien ein.
Was ist eine A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung?
Die A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung ist spezifisch für den Handel zwischen der EU und der Türkei und Teil des Zollunion-Abkommens. Sie ermöglicht den zollfreien Verkehr von Waren, die sich im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden.
Verwendung:
- Zollunion EU-Türkei: Die A.TR.-Bescheinigung gilt nur für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei und erlaubt den zollfreien Transport von Waren, die bereits alle Zollformalitäten durchlaufen haben.
- Keine Ursprungserfordernis: Im Gegensatz zur EUR.1 ist die A.TR. nicht an Ursprungsregeln gebunden, was bedeutet, dass die Waren in der EU oder in einem Drittland hergestellt sein können.
Voraussetzungen:
- Die Waren müssen sich im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden.
- Sie kann nicht für Agrarprodukte und EGKS-Waren (Waren der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) verwendet werden.
Geltungsbereich: Die A.TR.-Bescheinigung ist ausschließlich für den Handel zwischen der EU und der Türkei relevant.
Unterschiede zwischen EUR.1 und A.TR. -Warenverkehrsbescheinigung
Die EUR.1- und A.TR.-Bescheinigungen unterscheiden sich maßgeblich in ihrer Anwendung und den zugrundeliegenden Handelsabkommen. Während die EUR.1 für viele Länder weltweit gilt und präferenziellen Ursprung voraussetzt, ist die A.TR. nur für den Handel mit der Türkei relevant und benötigt keine Ursprungsnachweise.
Ein weiterer Unterschied betrifft die Warengruppen: Die EUR.1 deckt fast alle Warenkategorien ab, während die A.TR. nicht für bestimmte Produktgruppen wie Agrarerzeugnisse genutzt werden kann.
Unsere Produkte: EUR.1 und A.TR. Formulare
In unserem Online-Shop bieten wir Ihnen die notwendigen Formulare an, die Sie für Ihren internationalen Handel benötigen. Unsere EUR.1- und A.TR.-Warenverkehrsbescheinigungen sind in verschiedenen Ausführungen erhältlich, die auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Unternehmen zugeschnitten sind:
- Selbstdurchschreibender Schnelltrennsatz:
- Ideal für Unternehmen, die regelmäßig und in größeren Mengen exportieren. Diese Sets ermöglichen es, schnell mehrere Exemplare des Dokuments zu erstellen, die sich direkt bei der Erstellung trennen und an die jeweiligen Stellen weiterleiten lassen.
- 2-teilige Einzelblätter:
- Diese Variante ist speziell für den Einsatz in Laserdruckern und Tintenstrahldruckern konzipiert. Sie ist ideal für kleinere Unternehmen oder für den gelegentlichen Export, da sie eine hohe Flexibilität und eine professionelle Druckqualität bietet.
Fazit: Die richtige Wahl der Bescheinigung und des Produkts
Für den erfolgreichen internationalen Handel ist es entscheidend, die korrekten Zollvordrucke zu verwenden. Die Wahl zwischen EUR.1 und A.TR. hängt vom Zielland und der Art der Waren ab, während die Auswahl des richtigen Produkts von Ihren individuellen Bedürfnissen und der Häufigkeit Ihrer Exporte abhängt.
Besuchen Sie unseren Online-Shop, um die passenden Formulare für Ihre Exporte zu bestellen. Wir bieten hochwertige Produkte, die Ihnen helfen, Ihren Handel effizient und rechtskonform zu gestalten. Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.