Aufbrauchfrist der Ursprungszeugnisse und Durchschriften
Zum 01.05.2019 gelten nur noch die neuen Ursprungszeugnisse und die neuen gelben Durchschriften zum Ursprungszeugnis. Die Aufbrauchfrist der alten Ausführung endet nach einer 3-jährigen Übergangszeit nun endgültig am 30.04.2019. Bis dahin können Sie Ihre alten Formulare aufbrauchen. Denken Sie jedoch daran, unbedingt rechtzeitig neue Vordrucke für Ihr Ursprungszeugnis bei uns zu kaufen.
Achtung! Es darf nicht gemischt werden. Bitte verwenden Sie kein altes Ursprungszeugnis mit einer neuen Durchschrift oder umgekehrt.
Unterschied zwischen alten und neuen Urprungszeugnissen
Sie erkennen den Unterschied an der Bezeichnung „Europäische Union“ und „Europäische Gemeinschaft“. Die neuen Formulare für das Ursprungszeugnis haben die Bezeichnung „Europäische Union“. Auf den alten Ursprungszeugnissen ist die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaft“ eingedruckt.
Was ist ein UZ?
Ein UZ gilt im internationalen Güterverkehr als Warenbegleitpapier. Es dient der offiziellen Herkunftsbestätigung einer Ware. Im Gegensatz zur Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird das UZ jedoch nicht zum präferenzbegünstigten Warenverkehr eingesetzt und bietet keine Grundlage für zollfreie oder ermäßigte Einfuhren im Bestimmungsland.
Ausführungen der UZ
UZ sind 2-fach und bestehen aus dem weißen Originalblatt mit einem orange-farbenem Guilloschendruck (Wirrwarr-Druck) und einer rosa Kopie. Es gibt das UZ als selbstdurchschreibenden Schnelltrennsatz oder als Einzelblätter im Format DIN A4 für den Laserdrucker. Zu Original und Kopie bieten wir Ihnen ebenfalls ein gelbes Blatt im DIN A4 Format als Durchschrift zum Ursprungszeugnis an.
Unsere Ausfüllhilfe „ZollOffice“ als praktische Software zum Eindrucken auf den Originalvordrucken steht Ihnen hier zur Verfügung. Testen Sie die Eindruckhilfe 70 Tage kostenlos.
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